Platzsperre

Am Samstag, 20.04.2013, ist das Spielen auf dem ...

Beitragsordnung

Herrenkrug - Impression

Beitragsordnung des Golfclub Magdeburg e. V.  (von 1923)
in der gültigen Fassung vom 17.03.2011

A.

Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben sind gemäß Satzung folgende Beiträge festgesetzt:


I. Aufnahmegebühr: 1.000 € *

II. Jahresbeiträge                                                             

1. Vollmitglieder: 780 €

2. Firmenmitgliedschaft (pro Person): 780 €

3. Kinder und Jugendliche
3.1. Kinder bis zum 10. Lebensjahr: 0 €
3.2. Kinder bis zum 14. Lebensjahr: 90 €
3.3. Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres: 200 €
sowie sich in der Ausbildung befindliche Vollmitglieder über 18 Jahre, längstens bis zum 27. Lebensjahr                            

4. Jahresmitglieder: 1.000 €

5. Anteilige Jahresmitglieder
Wird im Laufe eines Kalenderjahres die Platzreife erworben,
kann bis zum Ende des Jahres eine anteilige Jahresmitgliedschaft
für 85 € monatlich eingegangen werden.

6. Zweitmitglieder: 450 €
Mitglieder, die Vollmitglied eines anderen Golfclubs sind.

7. Fernmitglieder: 249 €
Mitglieder, die mind. 250 km von Magdeburg entfernt wohnen, kein
Mitglied eines anderen Golfclubs sind und nur gegen Green- bzw.
Rangefee spielberechtigt sind.
         
8. Fördernde (passive) Mitglieder: 110 €

B.

Dei Aufnahmegebühr entfällt für die Mitgliedergruppen, die unter II. 3-8 genannt sind. Mitglieder gemäß II. 3., die vor dem 01.01.2009 aufgenommen worden sind, zahlen bei Übergang in die ordentliche Mitgliedschaft den Aufnahmebeitrag, der zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf außerordentliche Mitgliedschaft zu zahlen war.

Die Beiträge werden, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, ab 15. Februar eines jeden Jahres eingezogen. Im Übrigen sind die Beiträge am 15.Februar eines jeden Jahres fällig.

Neumitglieder sind erst nach Zahlung des Jahresbeitrags und der Aufnahmegebühr, soweit sie Vollmitglieder werden, greenfeefrei spielberechtigt.


* Mitglieder, die vor dem 01.01.2008 passives Mitglied waren, sind verpflichtet, die in der Mitgliederversammlung vom 15.02.2007 beschlossene Investitionsumlage bei Aufnahme der Vollmitgliedschaft zu zahlen.

* Sämtliche Beitragszahlungen gelten jeweils für das Kalenderjahr 01. Januar bis zum 31. Dezember. Bei Eintritt während des Kalenderjahres entscheidet der Vorstand über die jeweilige Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages.

* Die Aufnahmegebühr kann nach Zustimmung des Vorstandes in Raten beglichen werden.